Wo wir heute stehen: Das Leipziger Urteil und die Folgen

Richter bestätigen Anspruch auf Nachtruhe - wir sind auf dem richtigen Weg

Was die juristische Niederlage der Landesregierung im einzelnen bedeutet und wo wir heute stehen

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Landesregierung eine schwere Niederlage erlitten.
Nun gilt also doch für die Menschen in der Region wenigstens grundsätzlich ein Anrecht auf Schutz der Nachtruhe gegen Fluglärm..
Ein wichtiger Etappensieg! Das hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium muss seine Planfeststellung ändern.
Ein echtes "Nachtflugverbot" konnte nicht durchgesetzt werden, es besteht lediglich ein Verbot von planmäßigen Starts und Landungen zwischen 23.00 Uhr und 500 Uhr, aber es gibt immerhin Auflagen für die Randstunden und  es gilt die Formulierung des Gerichts:
"Die Nacht darf nicht zum Tage gemacht werden!"
Dennoch haben wir allen Grund, vor den Gerichten weiter für unsere Rechte einzutreten.
Entgegen vielen Pressekommentaren ist über den Ausbau des Frankfurter Flughafen bis heute noch nicht rechts-kräftig entschieden worden.
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in Bezug auf acht sogenannte Musterkläger, darunter verschiedene Gemeinden, das Klinikum Offenbach und zwei Privatpersonen entschieden, dass der Bau der Nordwestbahn rechtmäßig sei.
Es sind aber beispielsweise noch ca. 250 Verfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.
Einige der Kläger haben in diesen Verfahren den Einwand erhoben, dass das von der Fraport AG

vorgelegte und von der Planfeststellungsbehörde seiner Entscheidung zum Bau der Nordwestbahn zugrunde gelegte Schadstoffgutachten fehlerhaft sei.
Zumindest für die noch anhängigen Verfahren bleibt die Möglichkeit, dass sich der Verwaltungsgerichtshof mit dieser Problematik noch befassen muss.
Der juristische Kampf gegen den Flughafenausbau ist noch lange nicht zu Ende.
Es bleibt abzuwarten, was sich aus den schriftlichen Urteilsgründen des Bundesverwaltungsgerichts ergibt und ob der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Bezug auf die noch anhängigen Verfahren in die mündliche Verhandlung mit anschließender Beweisaufnahme eintritt. Auch muss abgewartet werden, wie das Planergänzungsverfahren zum Nachtflugverbot (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) durchgeführt werden muss und welche Einwendungsmöglichkeiten für die Bürger/innen bestehen.
Es ist sicher als ein Erfolg anzusehen, dass das Nachtflugverbot von 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr bestätigt wurde.
Aber es gibt genug Gründe, nicht nachzulassen und weiterzumachen.(Weiter S. 2)
Sondergenehmigungen erlauben unplanmäßige Starts und Landungen in der Nacht, wodurch die allzu kurze Ruhezeit von 6 Stunden weiter eingeschränkt wird.
Es ist auch einfach nicht hinnehmbar, dass die un-erträgliche Lärmbelastung am Tag durch die Richter nicht eingeschränkt worden ist.
Insbesondere haben die Richter des Bundesverwaltungsgerichts das im Planfest-stellungs-beschluss vielfach praktizierte Kleinrechne“ des Fluglärms unbeanstandet gelassen.
Der Lärm der  einzelnen Flugzeuge, der unser Leben unerträglich und uns krank macht, wird gar nicht realistisch berücksichtigt! Vielmehr werden die "Einzelschallereignisse" über sechs Monate in einen Durchschnitt um- und heruntergerech-net, der keine echte Aussage über die tatsächliche  gesundheitsschädigend Belastung  mehr zulässt, der wir alle tagtäglich ausgesetzt sind.
Aber es besteht nocheine weitere Gefahr für die Gesundheit der Menschen in der Region! Feinstaub-Messungen in Flörsheim brachten eine extrem hohe Belastung zu Tage. Landeten Flieger über Flörsheim, war die Feinstaubbelastung doppelt so hoch wie ohne landende Flugzeuge.
Und unser Widerstand geht weiter: Wir lassen uns nicht vertreiben und nicht enteignen!
Wir wollen in guter Nachbarschaft ohne Fluglärm und Dreck in einer lebenswerten Region zusammenleben!
Uns hilft nur ein Politikwechsel!
Und wir werden ihn durchsetzen!
Zahlreiche Gesetzesänderungen zu einer Verbesserung der Fluglärm- und Abgasbelastung sind möglich.
Gesetze werden in den Parlamenten gemacht.
Es liegt an uns, die Politiker in den Parlamenten in die Pflicht zu nehmen, Gesetze im Interesse und zum Schutz der Menschen zu machen!
Wir sind das Volk!
Sowohl in Hessen als auch im Bund finden nächstes Jahr Wahlen statt. Die Zahl der Wähler/innen, die unter Fluglärm leiden und von den Schadstoffen bedroht sind, beträgt mehrere Millionen.
Dass wir Wahlen entscheiden können hat sich bei der OB-Wahl in Frankfurt am Main gezeigt.

Es ist politisch Bewegung in die Fluglärm- und Schadstoffdebatte gekommen. Darum darf unser Protest nicht verstummen. Unsere Bürgerbewegung muss so häufig und so vielfältig wie nur möglich präsent und aktiv sein.
Unsere Montagsdemonstrationen müssen weitergehen und unsere Protestaktionen müssen ausgeweitet werden, damit immer mehr Menschen mitmachen und uns unterstützen.

Medizinische Studien und das Bundesumweltamt fordern absolute Nachtflugverbote von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Die Chance war noch nie so groß wie heute, gesetzliche Verbesserungen beim Schutz gegen Lärm zu erreichen.
Die Verschärfung gesetzlichen Regelungen zu den Fluglärmwerten zugunsten des Gesundheitsschutzes führt bei der Siedlungsdichte im Rhein-Main-Gebiet zwangsläufig zu einer Deckelung der Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen.
Und die neue Landebahn, die von Rechts wegen nie hätte gebaut werden dürfen, muss weg!

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